„Sonderbehandlung"
NS-VokabularNutzungshäufigkeit
Dieser Graph zeigt das Wiederaufleben eines historisch belasteten Begriffs: populär während der NS-Diktatur (1933–1945), nach 1945 tabuisiert, bis zur belegten Reaktivierung durch rechtsextreme Akteure in der jüngeren Gegenwart. Dieses Doppel-Gipfel-Muster ist unser Kernkriterium.
Der NS-Nachweis für den Begriff "Sonderbehandlung" ist durch zahlreiche historische Dokumente und Zeugenaussagen belegt. Reinhard Heydrichs Erlass vom 20. September 1939 gilt als frühester Beleg für die Verwendung des Begriffs als Tarnbezeichnung für Exekutionen (siehe Gutachten des Instituts für Zeitgeschichte, Band 2, Artikel von Hellmuth Auerbach). Die Aussagen von SS-Tätern wie Emil Mazuw und Robert Mulka in Nachkriegsprozessen bestätigen die Bedeutung von "Sonderbehandlung" als Euphemismus für Mord (siehe GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus). Matthias Heine analysiert in seinem Buch «Verbrannte Wörter» die NS-Konnotation des Begriffs. Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb.de) führt "Sonderbehandlung" als eine von zehn Stigmavokabeln auf.