Kein NS-Bezug
„Kulturschaffende"
1933Erster Korpusbeleg
1944NS-Gipfel
14Quellen
1Belegte Erwähnungen
Nutzungshäufigkeit · normalisiert 0—100
Einordnung
Für diesen Begriff ist das Zwei-Gipfel-Muster (NS-Zeit → tabuisiert → Reaktivierung) in den Nutzungsdaten nicht eindeutig nachweisbar. Die Aufnahme stützt sich stattdessen auf die historische Provenienz, belegte Einzelverwendungen oder die ideologische Funktion — siehe „Hintergrund" und „Strategische Funktion".
Hintergrund
Der Begriff entstand 1933/34 mit der Reichskulturkammer, die alle kulturwirtschaftlich Tätigen unter 'Kulturschaffende' organisierte. 1934 unterschrieben Künstler*innen, darunter Ernst Barlach1, den 'Aufruf der Kulturschaffenden' für Hitlers Machtkonzentration. Nach 1945 wurde er in der DDR institutionalisiert (z. B. 'Bitterfelder Konferenzen' 1959/64), um Kultur in den Dienst des Sozialismus zu stellen. In der BRD blieb er in der Presse, später in der Genderdebatte (z. B. als Alternative zu 'Künstler'). Heute wird er in Kulturpolitik und Medien ohne NS-Kontextualisierung genutzt.
Kontext
Der Begriff 'Kulturschaffende' wird heute in der Kulturpolitik und Medien weitergenutzt, etwa in der Technologiestiftung Berlin (2020) oder bei der Bundeszentrale für politische Bildung. 2020 verwendete die Stiftung ihn in der Beschreibung von Förderprogrammen: '… vernetzen Berlins Kulturschaffende spartenübergreifend.' Der Begriff blieb trotz seiner NS-Verortung im Sprachgebrauch, insbesondere in genderneutrale Formulierungen, um Künstler*innen kollektiv zu bezeichnen.
Einordnung
Der Begriff wird in Süskinds 'Wörterbuch des Unmenschen' (1946) als NS-Neubildung kritisiert. Historische Dokumente wie der 'Aufruf der Kulturschaffenden' (1934) belegen seine NS-Verortung. In der NS-Zeit diente der Begriff zur Gleichschaltung der Kultur. Die Reichskulturkammer (1933) erzwang die Mitgliedschaft unter 'arischen' Künstlern, was den Begriff politisch instrumentierte.
Strategische Funktion
1. Funktion: Der Begriff ermöglicht geschlechtsneutrale Bezeichnungen, verdeckt aber die NS-Verortung. 2. Funktion: Er vermittelt eine kollektivistische Kulturvorstellung, die historisch mit der staatlichen Organisation von Kunstschaffenden verbunden ist. 3. Funktion: Die Nutzung ohne Kontextualisierung führt dazu, dass die historische Belastung des Begriffs im modernen Sprachgebrauch oft unberücksichtigt bleibt.