Für diesen Begriff ist das typische Doppel-Gipfel-Muster (NS-Zeit → tabuisiert → Reaktivierung) in den Nutzungsdaten nicht eindeutig nachweisbar. Die Aufnahme stützt sich stattdessen auf die historische Provenienz, belegte Einzelverwendungen oder die ideologische Funktion — siehe Abschnitte „Hintergrund" und „Strategische Funktion".
HintergrundDer Begriff "fremdvölkisch" entstand im Kontext völkischer Ideologien des 19. Jahrhunderts, die eine ethnisch homogene "Volksgemeinschaft" propagierten. Im Nationalsozialismus wurde er zu einem zentralen Instrument der rassistischen Ausgrenzung und Verfolgung. Ab 1933 diente er dazu, Menschen zu stigmatisieren, die nicht dem NS-Ideal des "arischen" Herrenmenschen entsprachen. Nach 1945 verschwand der Begriff weitgehend aus dem öffentlichen Diskurs, da er untrennbar mit den Verbrechen des NS-Regimes verbunden war. Seit den 1990er Jahren ist jedoch eine Wiederbelebung in rechtsextremen und neonazistischen Kreisen zu beobachten, die ihn zur Diffamierung von Migranten und Minderheiten verwenden. Die Verwendung des Begriffs zielt darauf ab, ein Klima der Angst und des Hasses zu schüren und die Grundlagen einer offenen und vielfältigen Gesellschaft zu untergraben.
KontextDer Begriff "fremdvölkisch" wurde im Nationalsozialismus verwendet, um Menschen zu bezeichnen, die nicht der NS-Ideologie einer "deutschen Volksgemeinschaft" entsprachen. Dies betraf insbesondere Ausländer aus nicht-"germanischen" Ländern, Slawen, Juden, Sinti und Roma sowie nicht-weiße Personen, selbst wenn sie deutsche Staatsbürger waren. Die Einstufung als "fremdvölkisch" führte zu systematischer Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung. In Mannheim beispielsweise wurden als "fremdvölkisch" Gestempelte bei der Versorgung mit Wohnungen, Lebensmitteln und Arbeit rassistisch benachteiligt. Die Verwendung des Begriffs legitimierte die Entrechtung und Ausbeutung dieser Gruppen im Rahmen der NS-Zwangsarbeit und anderer Verbrechen. Nach 1945 wurde der Begriff weitgehend vermieden, erlebt aber in jüngster Zeit eine Wiederbelebung in rechtsextremen Kreisen.
Einordnung
Der Begriff "fremdvölkisch" ist ein zentraler Bestandteil der NS-Ideologie und -Propaganda. Er findet sich in zahlreichen NS-Dokumenten, Gesetzen und Reden. Egon Leuschner erörterte in "Nationalsozialistische Fremdvolkpolitik" (ca. 1942) die rassistische Hierarchisierung von Völkern. Cornelia Schmitz-Berning analysiert in ihrem Werk die NS-Sprache und ihre ideologische Funktion. Die Verwendung des Begriffs diente dazu, die NS-Rassenpolitik zu legitimieren und die Verbrechen an den als "fremdvölkisch" stigmatisierten Gruppen zu rechtfertigen. Die Kontamination des Begriffs ist daher unauflöslich mit dem NS-Regime verbunden.
Strategische Funktion
1. AUSGRENZUNG: Durch die Verwendung des Begriffs "fremdvölkisch" werden Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Aussehens als minderwertig und nicht zur deutschen Gesellschaft gehörig dargestellt. Dies dient dazu, Vorurteile zu schüren und eine feindselige Atmosphäre gegenüber Minderheiten zu schaffen.
2. LEGITIMIERUNG VON DISKRIMINIERUNG: Der Begriff wird verwendet, um diskriminierende Maßnahmen wie die Verweigerung von Rechten, die Einschränkung von Freiheiten oder sogar Gewalt gegen als "fremdvölkisch" definierte Gruppen zu rechtfertigen. Indem man ihnen die Zugehörigkeit zur "Volksgemeinschaft" abspricht, werden sie zu legitimen Zielen von Ausgrenzung und Verfolgung.
3. SPALTUNG DER GESELLSCHAFT: Die Verwendung des Begriffs zielt darauf ab, die Gesellschaft in "wir" (die "deutsche Volksgemeinschaft") und "die Anderen" (die "Fremdvölkischen") zu spalten. Dies untergräbt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und erschwert die Integration von Minderheiten.